GoBD 2019 veröffentlicht — zum Ersten

Die Finanz­ver­wal­tung nahm nach 5 Jah­ren GoBD die sich ver­än­dern­den fach­li­chen und tech­ni­schen Gege­ben­hei­ten zur Ord­nungs­mä­ßig­keit digi­tal geführ­ter Rech­nungs­le­gung zum Anlass, Ihre Sicht auf die Din­ge zu aktua­li­sie­ren und die eige­ne Posi­ti­on zu mani­fes­tie­ren. Nach­dem wei­ter­hin ein koor­di­nier­ter Gegen­ent­wurf durch die Anwen­der und deren Bera­ter aus­bleibt, ein nicht zu bean­stan­den­des Unter­fan­gen.

Im Fokus stan­den offen­sicht­lich „erset­zen­des Scan­nen“ sowie Auf­be­wah­rungs­for­ma­te mit Erleich­te­run­gen bei Kon­ver­tie­run­gen. Ent­spre­chen­de Hin­wei­se, wie die Auf­be­wah­rung aller Zwi­schen­for­ma­te durch Dar­stel­lung und Nach­prüf­bar­keit in der Ver­fah­rens­do­ku­men­ta­ti­on ver­mie­den wer­den kann, haben wir unse­ren Kun­den schon seit der Ein­füh­rungs­ver­si­on 2014 gege­ben. Jetzt wur­den die­se in die amt­li­chen Vor­ga­ben über­nom­men.

Dafür wol­len wir uns sehr herz­lich beim BMF bedan­ken.

Wir wer­den unse­ren Kun­den (wei­te­ren Inter­es­sen­ten ger­ne auf E‑Mail-Anfra­ge) in Kür­ze die Aus­wir­kun­gen der Anpas­sun­gen in den GoBD 2019 erläu­tern und ste­hen für Rück­fra­gen hier­zu ger­ne bereit.

…so dach­ten wir zumin­dest am 19.7.2019…

Doch es kam anders 😉

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kontakt@ro-bust.de

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