GoBD 2019 vorläufig zurückgezogen

Die GoBD wur­den vom Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um vor­läu­fig wie­der zurück­ge­zo­gen. Kurz nach Ver­öf­fent­li­chung am 11. Juli wur­de das erneu­er­te BMF-Schrei­ben wie­der durch die Ver­si­on 2014 ersetzt.

Offi­zi­el­le Stel­lung­nah­me des BMF hier­zu:

Maß­geb­lich sind die Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Büchern, Auf­zeich­nun­gen und Unter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form sowie zum Daten­zu­griff (GoBD) vom 14. Novem­ber 2014, ver­öf­fent­lich im Bun­des­steu­er­blatt (BStBl) I 2014 S. 1450. Da wei­te­rer Abstim­mungs­be­darf mit den Bun­des­län­dern besteht, wur­de die im Juli auf der Inter­net­sei­te des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Finan­zen ver­öf­fent­lich­te Fol­ge­ver­si­on der GoBD wie­der ent­fernt. Wir gehen davon aus, dass das Fol­ge­schrei­ben nach erfolg­ter Abstim­mung mit den Län­dern kurz­fris­tig wie­der online gestellt und im Bun­desteu­er­blatt ver­öf­fent­licht wird.

Ein Ter­min für die Ver­öf­fent­li­chung einer fina­len Fas­sung steht aktu­ell immer noch nicht fest.

Aller­dings soll­te am 20.9.2019 bereits eine Abstim­mungs­run­de mit den Län­der­fi­nanz­ver­wal­tun­gen statt­ge­fun­den haben.

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